127. In Tunneln, auf steiler Strecke und auf weiteren besonderen Strecken darf nicht überholt werden.
Antwort: Richtig
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德文科目一试题
- Wie wird ein Fahrzeug abgeschleppt, das auf der Autobahn eine Betriebsstörung hat und nicht weiterfahren kann?
- Welche dieser Verhaltensweisen ist an dieser Kreuzung richtig?
- Welche Haftung übernimmt ein/e Fahrer/in, der/die durch rechtswidrige Fahrweise einen schweren Unfall verursacht?
- Die Verkehrspolizei kann das jeweilige Fahrzeug bei Verdacht auf Verwendung des Sicherheitsprüfzeichens eines anderen Fahrzeugs legal einbehalten.
- Welchen Sicherheitsabstand soll ein kleiner Pkw, der mit mehr als 100 km/h auf der Autobahn fährt, zum vorderen Fahrzeug halten?
- Bei Verdacht auf Fälschung oder Veränderungen am Sicherheitsprüfzeichen verhängt die Verkehrspolizei ausschließlich eine Geldstrafe.
- In der Nähe der Front- und Heckscheibe dürfen keine Gegenstände aufgestellt oder angebracht werden, die das Sichtfeld des Fahrers/der Fahrerin beeinträchtigen.
- Fahrzeuge ohne staatlich vorgeschriebene obligatorische Verkehrshaftpflichtversicherung, können von der Verkehrspolizei legal einbehalten werden
- Auf einem Straßenabschnitt innerhalb von 50m zu einem Pfad/einer Gasse mit weniger als 4m Breite darf man nicht parken.
- Welche Höchstgeschwindigkeit darf auf steilen Abhängen, beim Abbiegen und Umkehren nicht überschritten werden?
- Ist das Kraftfahrzeugkennzeichen (Nummernschild) beschädigt, hat der/die Besitzer/in des Fahrzeugs ber der Fahrzeugverwaltungsbehörde des Registrierungsorts eine erneute Ausstellung zu beantragen.
- Ein/e Fahrschüler/in lernt das Fahren auf der Straße. Welche der folgenden Methoden ist richtig?
- Bei welchem Abstand zwischen zwei sich nachts begegnenden Kraftfahrzeugen soll der/die Fahrer/in das Fernlicht mit Abblendlicht ersetzen?
- In dieser Situation darf überholt werden.
- Bei Verdacht auf Fälschung oder Veränderungen am Nummernschild oder dem Fahrzeugschein, darf die Verkehrspolizei das Fahrzeug legal einbehalten.
- Wenn bei einem Unfall mit Sachschaden ein Unfallbeteiligter den Unfallort selbst verlassen soll, aber nicht verlassen hat, darf die Verkehrspolizei seinVerlassen nicht anordnen.