3. Für wie lange wird im Falle von Unfallflucht des/r verursachenden Fahrers/der Fahrerin sein/ihr Führerschein entzogen?
A. für 5 Jahre
B. für 10 Jahre
C. lebenslang
D. für 20 Jahre
Antwort: C
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德文科目一试题
- Wie verletzt dieses am Rand parkende Kraftfahrzeug das Verkehrsgesetz?
- Hat ein motorisierter Fahrzeugführer einen schweren Unfall verursacht, der gegen die Verkehrsvorschriften verstößt, der zu schweren Schäden an öffentlichem oder privatem Eigentum geführt hat, freiheitsstrafe von weniger als 3 Jahren oder eine strafrechtliche Haft.
- Beim Fahren darf die gekennzeichnete Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschritten werden.
- Hat ein motorisierter Fahrzeugführer einen schweren Unfall verursacht, der gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, die den Tod verursacht hat, so muss der Fahrer mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren rechnen.
- Zivile Fahrzeuge dürfen innerhalb von 30 m vor Hydranten oder Ausfahrten von Feuerwehrstationen nicht parken.
- Beim nächtlichen Fahren auf schmalen Gassen/Pfaden sowie schmalen Brücken ist es richtig, das Fernlicht zu verwenden.
- Unter Einnahme von staatlich regulierten, psychoaktiven Medikamenten dürfen kurze Wegegefahren werden.
- Bei Verwenden eines gefälschten oder veränderten Führerscheins werden 12 Punkte im System registriert.
- Welche Bedeutung hat dieses Zeichen?
- In dieser Situation beschleunigt man und reiht sich vor dem roten Auto ein.
- Wer nach einem Unfall flüchtet und und sich dieser Straftat schuldig macht, kann keinen Kfz-Führerschein beantragen.
- In dieser Situation darf man vorrangig passieren.
- Welche Höchstgeschwindigkeit darf beim Überqueren eines Bahnübergangs nicht überschritten werden?
- Wie soll man sich beim Abieren von der Autobahn an dieser Stelle verhalten?
- Welche Bedeutung hat dieses Zeichen?
- Wer als Fahrer/in gegen die Verkehrs- und Transportverwaltungsregeln verstößt und einen Unfall verursacht, der zu schweren Verlusten an öffentlichem oder privaten Eigentum führt, erhält wahrscheinlich eine bis zu 3-jährige Haftstrafe oder Kurzhaft.