215. Welches Licht soll man beim Wechsel in die langsamere Fahrbahnbenutzen?

A. das linke Blinklicht
B. das rechte Blinklicht
C. das Warnblinklicht
D. die Frontlichter
Antwort: B
2026年科目一德文版题库共902题,你可以免费查看前200题,完整版题库请添加微信购买:

德文科目一试题
- Unter welcher der folgenden Voraussetzungen hat ein/e Fahrer/in mit Kfz-Führerschein eine Überprüfung zu durchlaufen?
- Wenn man über eine überflutete Brücke fahren will, soll man die Durchfahrtmöglichkeitzuerst einschätzen und die Brücke dann langsam passieren.
- Kurzzeitiges Parkenauf der Straße darf andere Verkehrsteilnehmer nichtbehindern.
- Dieses Auto darf nicht an dieser Stelle anhalten.
- Wie wird ein Fahrzeug abgeschleppt, das auf der Autobahn eine Betriebsstörung hat und nicht weiterfahren kann?
- Die Verkehrspolizei kann das jeweilige Fahrzeug bei Verdacht auf Verwendung von Kraftfahrzeugkennzeichen (Nummerschild) und Fahrzeugschein eines anderenFahrzeugs legal einbehalten.
- Beim Überqueren von Kreuzungen muss man sich an die Verkehrssignale halten.
- Wenn die Vorderräder die Haltelinie schon überquert haben, darf man weiter durchfahren.
- Bei Verlust des Fahrzeugscheins hat der/die Besitzer/in des Fahrzeugs bei der Fahrzeugverwaltungsbehörde des Registrierungsorts eine erneute Ausstellung zu beantragen.
- Wie soll man das Licht auf schmalen Gassen/Pfaden sowie schmalen Brücken verwenden?
- Welche Höchstgeschwindigkeit darf auf dieser innerstädtischen Straße nicht überschritten werden?
- Welche Höchstgeschwindigkeit darf beim Überqueren eines Bahnübergangs nicht überschritten werden?
- In welcher der folgenden Situationen des vorderen Fahrzeugs darf dieses nicht überholt werden, wenn beide Fahrzeuge auf der gleichen Fahrbahn sind?
- Ein Kraftfahrzeug mit Verdacht auf Verwendung des Versicherungszeichens eines anderen kann die Verkehrspolizei legal einbehalten.
- Beim nächtlichen Fahren auf schmalen Gassen/Pfaden sowie schmalen Brücken ist es richtig, das Fernlicht zu verwenden.
- An einem Unfall beteiligte Fahrzeuge können von der Verkehrspolizei zur Beweissammlung legal einbehalten werden.
